AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Elbnacht Ferienwohnungsverwaltung UG (haftungsbeschränkt) in 21534 Bleckede Stand: 01. März 2024

Elbnacht Ferienwohnungsverwaltung UG (haftungsbeschränkt) – Heinrich-Klinge-Straße 3, 21354 Bleckede – nachstehend „Gästehaus“ genannt.


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Veranstlatungsräumen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Gästehaus und dem Gast individuell vereinbart wurden.


2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Gästehausaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Ferienwohnungsbuchung), der durch das Gästehaus angenommen wird. Der Abschluss des Mietvertrages ist nach telefonischer oder schriftlicher (per Brief, E-Mail oder Buchungsplattform) Buchung bindend. Der zukünftige Mieter erhält eine Buchungsbestätigung. Diese gilt als Annahmeerklärung und Rechnung. Die Bestätigung der Ferienwohnungsbuchung kann außerdem mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% der Gesamtsumme zu leisten. Die Anzahlung hat bis spätestens zehn Tage nach Vertragsschluss zu erfolgen. Zur rechtzeitigen Zahlung bedarf es des Eingangs auf dem Konto des Gästehauses. Die Restsumme wird spätestens sieben Tage vor Anreise fällig. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache eine Barzahlung der Restsumme am Anreisetag möglich. Ohne Zahlung der gesamten Summe hat der Mieter keinen Anspruch auf Übergabe der Mietsache. Die Bankverbindung finden Sie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung.

2.3 Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich nur auf die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Anzahl an Gästen bzw. Haustieren. Eine Nutzung mit mehr als in der Buchungsbestätigung vereinbarten Gästen bzw. Haustieren ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Ende des Mietvertrages. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall nicht geschuldet. Haustiere sind in den Wohnungen nur erlaubt, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die in den Mietobjekten ausliegenden bzw. mit dem Mietvertrag zugesandten Hausordnungen sind Gegenstand des Mietvertrages.

2.4 Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser enthalten. In einzelnen Objekten werden einmalig eine Servicepauschale (Endreinigung, komplette Wäschegestellung, Buchungsgebühr, etc.) gesondert in Rechnung gestellt, in den anderen Objekten ist dies im Mietpreis enthalten. Ob Kosten im Mietobjekt enthalten sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie der Buchungsbestätigung.

2.5 Das Gästehaus behält sich das Recht vor, jederzeit das vermietete Objekt zum Zwecke der Zwischenreinigung oder zur Abwendung von größeren Schäden zu betreten.

2.6 Erfolgt die Ferienwohnungsbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausannahmevertrag.

2.7 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.


3. Preise und Leistungen

3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.

3.3 Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Belegung, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus dem zustimmt.

3.4 Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

3.5 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.


4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Leistungsänderungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Sofern der Gast die Reise nicht antreten kann, ist das Gästehaus umgehend schriftlich per Brief oder E-Mail zu informieren.

4.2 Das Gästehaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: – Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung bis 7 Tage vor Check-In entstehen keine Kosten für den Gast – Danach wird der Preis der Buchung in Höhe von 50% fällig. Bei einer Stornierung bis 48h vor Check-In wird der volle Preis der Buchung (100%) fällig.

4.3 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung des Gästehauses gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Gästehaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.4 Die im Rahmen der Buchung teilweise erhobenen Servicegebühren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Für Buchungen über Online-Plattformen wie z.B. www.booking.com, www.airbnb.de, www.fewo-direkt.de, etc. gelten die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen.

4.5 Das Gästehaus behält sich Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen vor, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht erheblich sind und den Aufenthalt in der gebuchten Ferienwohnung nicht beeinträchtigen.

4.6 Bis zum Reisebeginn können Sie als Mieter verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Hierzu bedarf es einer Mitteilung an das Gästehaus


5. Rücktritt des Gästehauses

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.2 eingeräumt wurde, ist das Gästehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird die gemäß Ziffer 2.2 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Gästehaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; – das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist; – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.6 vorliegt; – ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

5.4 Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnung schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Ferienwohnungen sind vom Gast bis spätestens 22 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind das Mietobjekt dem Gästehaus spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei gebuchter "DayUse"-Option entnehmen Sie den vereinbarten Abreisezeitpunkt Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung.

6.5 Bei verspätetem Check-Out oder Zeitüberschreitung der gebuchten Leistung wie bspw. bei der Nutzung des Spa-Bereichs, wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 50€ fällig.

6.6 Sämtliche Schlüssel sind am Abreisetag persönlich zu übergeben oder im Briefkasten des Gästehauses zu hinterlegen.

6.7 Das Mietobjekt ist vom Gast wie folgt zu hinterlassen: Besenrein, Müll und Leergut entsorgt, Geschirr abgewaschen bzw. Spülmaschine ausgeräumt, eventuelle Tierhaare entfernt, Fenster und Türen verschlossen, Heizung auf null (während der Übergangszeit und im Winter auf eins) und sämtliche benutzte Handtücher in der Duschkabine/Badewanne hinterlassen.


7. Haftung

7.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Gästehauses oder von Seiten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet das Gästehaus nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des Gästehauses auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, das Gästehaus fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

7.4 Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Gästehauses ausgeschlossen.


8. WLAN und Internetanschluss

a. Nutzung von WLAN und Internetanschluss

8.1 Ein vertraglicher Anspruch des Mieters auf einen funktionstüchtigen WLAN- und Internetanschluss, auf eine bestimmte Geschwindigkeit oder Signalstärke ist nicht gegeben. Der Mieter erkennt an, dass die Bereitstellung des Internets abhängig ist von Dienstleistungen Dritter und der Infrastruktur wie Fernmeldewesen, Internet, Strom und ähnlichem, auf welche das Gästehaus keinen Einfluss hat. Bei von Dritten zu verschuldenden Störungen trifft das Gästehaus keine Haftung.

8.2 Der WLAN-Zugang gilt nur für die Dauer des Aufenthalts in dem gemieteten Ferienwohnungsobjekt. Das WLAN-Kennwort darf an keine anderen dritten Personen weitergegeben werden. Die Zugangsberechtigung kann bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstige Vertragsbedingungen, gegen die Hausordnung oder geltende Gesetze jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann von dem Gästehaus nach Ermessen gesperrt werden.

b. Haftungsausschluss

8.3 Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware auf das Gerät des Mieters gelangen kann. Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz – es obliegt dem Mieter, sein Endgerät zu schützen. Hierfür ist eine Virenschutzsoftware geeignet. Der Datenverkehr, welcher von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist mittels WPA2 verschlüsselt. Das Gästehaus übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräten des Mieters, welche durch die WLAN-Nutzung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.

8.4 Das Gästehaus übernimmt keine Haftung für Schäden Dritter die durch die WLAN-Nutzung des Gastes zu verantworten sind und Schäden die durch Ausfälle des Internetzugangs, Viren, Datendiebstahl oder ähnliches entstehen.

c. Verantwortlichkeit des Gastes

8.5 Der Gast verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang insbesondere nicht zu folgenden Zwecken zu benutzen: Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“, Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten, Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen). Tätigt der Mieter über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind allein vom Mieter zu tragen.

8.6 Der Mieter stellt dem Gästehaus bzw. den Eigentümer von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche durch eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter entstehen. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der Ansprüche und Schäden Dritter entstehen, sind in der Freistellung inbegriffen.


9. Instandhaltung, Schäden und Haftung

9.1 Der Mieter hat das Mietobjekt sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstehende Schäden. Der Mieter hat eventuelle Beschädigungen oder sonstige Mängel am Mietobjekt oder Inventar, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich dem Gästehaus anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Für vorübergehenden Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung, höhere Gewalt und nicht vorhersehbaren Ereignissen haftet der Vermieter nicht und eine Minderung des Mietpreises ist ausgeschlossen. Für den Ersatz und die Folgekosten bei Schlüsselverlust (z. B. Austausch einer Schließanlage) ist der Mieter in voller Höhe haftbar. Änderungen der Ausstattung der Wohnung bleiben dem Vermieter vorbehalten.

9.2 Sollte das Mietobjekt in stark verdrecktem Zustand zurückgegeben werden, welcher nicht den Vorgaben von Ziffer 6.6 entspricht, ist das Gästehaus berechtigt eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 150€ nachzuberechnen.


10. Sonstiges

10.1 Das Mietobjekt darf nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden. Besuch im Mietobjekt bzw. dem Grundstück des Mietobjektes ist grundsätzlich bei dem Gästehaus anzuzeigen und wird nur in Ausnahmefällen untersagt.

10.2 Haustiere sind nur in Ausnahmefällen und gekennzeichneten Mietobjekten erwünscht und gestattet. Das Haustier muss bei der Buchung angemeldet werden. Der Mieter hat darauf zu achten, dass das Haustier zu keiner Zeit allein in der Wohnung gelassen wird. Grundsätzlich ist ein Haustier in den Betten nicht gestattet. Für das Sofa oder Stuhl/Sessel nutzen Sie bitte eine Hundedecke. Sollten Tierhaare in der Bettwäsche oder den Handtüchern festgestellt werden, trägt der Mieter die Kosten der Neuanschaffung der gesamten Bettwäsche/Handtücher in dem Mietobjekt. Spezielle Hundehandtücher sind vom Mieter mitzubringen. Hinterlassenschaften vom Haustier sind im Restmüll zu entsorgen. Haustiere sind vor Betreten des Hauses außerhalb zu trocknen bzw. zu reinigen.

10.3 In Ferienobjekten, die in der freien Natur liegen, können Insekten vermehrt auftreten. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Spinnen, Mücken, Wespen, Kellerasseln sowie Marder etc. Spinnweben entstehen schon nach kurzer Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde. Das Gästehaus kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Bei größerem Insektenbefall informieren Sie bitte das Gästehaus, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.

10.4 Sämtliche Mietobjekte sind Nichtraucherobjekte, es darf darin nicht geraucht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung werden wir Schadenersatzansprüche geltend machen. Informationen zur Mülltrennung entnehmen Sie bitte den Hausordnungen in Ihrem Mietobjekt.


11. Schriftform und salvatorische Klausel

11.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind schriftlich zu fixieren. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Fotos und Text auf der Webseite, den Buchungsportalen bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz des Gästehauses - Elbnacht Ferienwohnungsverwaltung UG (haftungsbeschränkt) - Heinrich-Klinge-Straße 3, 21354 Bleckede.